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Die große Koalition aus Union und SPD hat das Baukindergeld 2018 in Deutschland als staatliche Förderung des Immobilienerwerbs für Familien mit Kindern in Form eines Geldzuschusses mit 1200 Euro pro Kind eingeführt.

Es trat mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Das Baukindergeld kann nun seit dem 18. September 2018 rückwirkend beantragt werden. In Bayern wird das Baukindergeld zudem um 300 Euro pro Kind aufgestockt.

Das Baukindergeld kann über die KfW-Bank beantragt werden. Der Zuschuss in Bayern über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayernlabo).

Anspruchsberechtigt sind alle Bürger mit mindestens einem Kind, die seit Januar 2018 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Den Zuschuss gibt es für Verträge oder Baugenehmigungen, die bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Das Baukindergeld kann befristet im Antragszeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden, sofern das zu versteuernde Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze von 75.000 Euro pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigt und Kinder mit Kindergeldanspruch vorhanden sind. Die Kinder müssen mit im Haus oder der Wohnung leben und die Familie darf keine andere Immobilie besitzen.

Normalerweise muss der Antrag auf das Baukindergeld innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Da das Baukindergeld jedoch erst seit dem 18. September beantragt werden kann, kann man den Antrag noch bis zum 31.Dezember 2018 stellen, wenn der Einzug im Jahre 2018 noch vor dem Förderstart am 18. September stattgefunden hat. Es bleibt jedoch bei dem allgemeinen Grundsatz, dass das Kind, für das das Baukindergeld beantragt wird, beim Einzug das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf und spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug geboren worden sein muss.

Weitere Informationen finden Sie auf den IVD Seiten unter https://ivd.net/fachthemen/baukindergeld/ . Außerdem gibt es einen Baukindergeldrechner des Center for Real Estate Studies. Mit diesem können sie herausfinden, ob und inwieweit eine Baufinanzierung mithilfe des neuen Baukindergeldes für Sie realisierbar ist. Diesen finden Sie hier