Sie haben Fragen? Rufen Sie an!

089 / 99 300 800

Die Frage wird immer wieder gestellt, dabei ist die Antwort klar und einfach. Der Vermieter muss einem neuen Mieter sämtliche Schlüssel aushändigen. Dazu gehören nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel.