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Die momentan in vielen Ballungsgebieten angespannte (Miet-)Wohnungslage betrifft eine Vielzahl an unterschiedlichen Menschen. Auch die Politik hat erkannt, dass eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre darin liegt, bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen.
Der Berliner Senat hat nun ein Eckpunktepapier zum Mietendeckel-Gesetz beschlossen, dass die Mieten in Berlin zumindest für einen Zeitraum von 5 Jahren einfrieren soll. Dies betrifft die Mieten aller nicht preisgebundenen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Außerdem soll eine Mietpreisobergrenze eingeführt werden. Mieter, die mehr bezahlen, sollen Anspruch auf eine Mietsenkung auf Antrag haben. Weder die Höhe der Mietpreisobergrenze noch die Kriterien, an denen sich diese Grenze orientiert, sind derzeit bekannt. Der Mietendeckel soll nach Inkrafttreten rückwirkend ab Juni 2019 gelten. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Mit dem Senatsbeschluss vom 18.06.2019 begann das Gesetzgebungsverfahren.  Inkrafttreten soll das Gesetz am 11. Januar 2020. Detaillierte Informationen zum Mietendeckel stellt die Stadtverwaltung Berlin unter folgendem Link zur Verfügung: https://stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/mietendeckel/
Wie beschrieben gilt der Beschluss aktuell nur für Berlin. Andere Bundesländer beobachten das Verfahren jedoch genau.