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Ein Energieausweis muss sowohl für die Vermietung, die Verpachtung als auch für den Verkauf einer Immobilie (Wohn- und Nichtwohngebäude) zwingend erstellt werden. Dieser gibt Auskunft über den Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienz des Gebäudes. Der Energieausweis ist dem Miet- oder Kaufinteressenten auf Verlangen unverzüglich vorzulegen, spätestens jedoch bei der Besichtigung. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld. Außerdem müssen die Angaben zum Energieausweis in allen öffentlichen Anzeigen enthalten sein.

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Energieausweises für Ihre Immobilie!